Nachlassverwertung & Wertermittlung

Erst der Überblick,
dann die Entscheidung.

Im Nachlass stecken oft ein Unternehmen, Immobilien oder Sammlungen – und die Frage, was das alles wert ist. Die Wertermittlung im Nachlass übernehmen wir neutral und gerichtsfest, klären Fremdrechte wie Bankensicherheiten und zeigen Ihnen die Wege: Nachfolge, Auktion oder freihändiger Verkauf.

Immobilie Unternehmen Sammlung KLARER ÜBERBLICK gerichtsfestes Gutachten · Fremdrechte geklärt Fremdrechte z. B. Bank Nachfolge Auktion Freiverkauf Erst der belastbare Überblick – dann der passende Weg der Verwertung.

Worauf wir spezialisiert sind

Wenn ein Nachlass mehr ist als Hausrat.

Wir sind auf werthaltige Nachlässe spezialisiert: Unternehmen, Immobilien, Grundstücke, Kunst und Sammlungen. Wir ermitteln den Wert neutral und übernehmen auf Wunsch die komplette Nachlassauflösung, diskret und aus einer Hand. Wer nicht fortführen kann oder möchte, hat mit uns einen neutralen Bewerter und diskreten Verwerter an seiner Seite.

01

Unternehmen im Nachlass

Ein Betrieb, dessen Inhaber fehlt – und Erben, die nicht fortführen können oder wollen. Wir bewerten die Substanz und loten Nachfolge oder Verwertung aus.

02

Immobilien & Grundstücke

Gewerbliche Immobilien, Häuser, Wohnungen oder unbebaute Grundstücke im Nachlass bewerten wir neutral und verwerten sie auf Wunsch, als belastbare Grundlage für Ihre Entscheidung.

03

Fremdrechte & Verbindlichkeiten

Was gehört zum Nachlass – und was noch der Bank? Wir klären Sicherungsrechte und weisen sie im Gutachten aus, damit Sie wissen, was zur Verfügung steht.

04

Maschinen & Fuhrpark

Maschinen, Anlagen und Fahrzeuge aus einem Betrieb im Nachlass, fachkundig bewertet und marktgerecht verwertet.

05

Kunst & Sammlungen

Schmuck, Münzen, Oldtimer oder ganze Sammlungen: diskret gesichtet, fachgerecht bewertet und im passenden Rahmen verwertet.

06

Erbgemeinschaft & Teilung

Eine neutrale Wertgrundlage für die Teilung, damit sich der Nachlass in der Erbengemeinschaft fair und nachvollziehbar verwerten lässt.


Leistungsumfang

Von der Wertermittlung bis zur Verwertung.

Wir begleiten Erben und Nachlassverwalter einfühlsam, diskret und nachvollziehbar durch den ganzen Vorgang, mit einem festen Ansprechpartner.

01 · Erstgespräch

Diskret, einfühlsam und unverbindlich

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation, vertraulich und ohne Druck, mit Blick auf das weitere Vorgehen.

02 · Bewertung

Neutrales, gerichtsfestes Gutachten

Ein unabhängiger, BDSF-geprüfter Sachverständiger stellt den Wert neutral und nachvollziehbar fest.

03 · Wertaufstellung

Übersicht aller Werte für die Erbengemeinschaft

Eine klare, belegte Aufstellung aller Positionen als Grundlage für eine faire Aufteilung unter den Erben.

04 · Wege

Nachfolge, Auktion oder Freiverkauf

Wir zeigen die Wege auf, Sie entscheiden. Umgesetzt wird mit internationaler Bieter-Reichweite, einzeln oder als Konvolut.

05 · Diskretion

Würdevolle, vertrauliche Abwicklung

Mit dem nötigen Feingefühl gegenüber Erben und Angehörigen und mit Diskretion nach außen, in jeder Phase.

06 · Auszahlung

Transparente Abrechnung mit Einzelnachweis

Jede Position wird einzeln abgerechnet und belegt. Das schafft eine saubere Grundlage für alle Beteiligten.


Ablauf

So läuft die Nachlassverwertung.


Schritt 01

Diskretes Erstgespräch

Vertraulich und einfühlsam klären wir Situation und Wünsche.


Schritt 02

Sichtung & Gutachten

Neutrale Bewertung aller Werte durch einen BDSF-geprüften Sachverständigen.


Schritt 03

Wertaufstellung

Belegte Übersicht aller Werte, inklusive Fremdrechten.


Schritt 04

Entscheidung & Verwertung

Sie entscheiden, wir verwerten auf Wunsch und rechnen transparent ab.

Riegermann
Ihr anerkanntes
Wertgutachten

Der neutrale Massstab

Ein Gutachten schafft Klarheit.

Ob Unternehmen, Immobilie oder Sammlung: Der festgestellte Wert ist die Grundlage jeder guten Entscheidung und, wo mehrere erben, auch die Basis für eine einvernehmliche Teilung. Unser Gutachten ist neutral, belastbar und nachvollziehbar. Auf Wunsch übernehmen wir die Nachlassverwertung direkt im Anschluss, aus einer Hand.


Nachlassverwertung

Werte feststellen - dann entscheiden.

Schildern Sie uns vertraulich, worum es im Nachlass geht. Wir melden uns zeitnah und diskret.


Häufige Fragen

Was Erben & Nachlassverwalter häufig fragen.

Bieten Sie Haushaltsauflösungen an?

Unser Schwerpunkt liegt auf der Wertermittlung und Verwertung werthaltiger Nachlässe, etwa wenn ein Unternehmen, Immobilien, Grundstücke, Maschinen, ein Fuhrpark, Schmuck oder ganze Sammlungen zum Erbe gehören. Diese Werte ermitteln wir neutral und sachkundig und übernehmen auf Wunsch die komplette Nachlassauflösung und -verwertung aus einer Hand. Die reine Entrümpelung oder Räumung einer Wohnung zählt dagegen nicht zu unseren Leistungen. Dafür sind spezialisierte Haushaltsauflöser die richtige Adresse. Sobald es aber darum geht, den Wert eines Nachlasses fundiert zu bestimmen und ihn bestmöglich zu verwerten, sind Sie bei uns genau richtig. Ihren individuellen Fall besprechen wir jederzeit gern unverbindlich im kostenlosen Erstgespräch.

Verpflichtet mich ein Gutachten zur Verwertung?

Nein. Das Gutachten ist bei uns eine eigenständige Leistung. Sie gehen damit keinerlei Verpflichtung zur Verwertung ein. Viele Erben und Nachlassverwalter nutzen es zunächst nur, um Klarheit zu gewinnen: Was ist im Nachlass tatsächlich vorhanden, und was ist es wert? Auf dieser belastbaren Grundlage entscheiden Sie anschließend in Ruhe, ob und wie verwertet wird, etwa über Nachfolge, Auktion oder freihändigen Verkauf. Wenn Sie sich für eine Verwertung entscheiden, setzen wir nahtlos an, ohne den Wert ein zweites Mal ermitteln zu müssen. Sie behalten also in jedem Schritt die Kontrolle und zahlen nur für die Leistung, die Sie wirklich brauchen.

Wie läuft die Wertermittlung bei mehreren Erben?

In einer Erbengemeinschaft ist eine neutrale Grundlage entscheidend. Genau dafür erstellen wir ein gerichtsfestes Gutachten. Der festgestellte Wert gilt für alle Beteiligten gleichermaßen und bildet eine faire, nachvollziehbare Basis für die Auseinandersetzung oder Teilung. Weil die Bewertung von einem unabhängigen, BDSF-geprüften Sachverständigen stammt, ist sie für alle Miterben eine neutrale, nachvollziehbare Grundlage und hält auch einer gerichtlichen Prüfung stand. So lässt sich der Nachlass in der Erbengemeinschaft transparent aufteilen oder verwerten, ohne dass der Streit um den Wert die Einigung blockiert. Auf Wunsch begleiten wir anschließend auch die Verwertung, neutral und für alle Seiten nachvollziehbar.

Was bedeutet „Fremdrechte werden geklärt“?

Zu einem Nachlass gehören oft Gegenstände, an denen Dritte Rechte halten, etwa sicherungsübereignete Maschinen, noch finanzierte Fahrzeuge, geleaste Anlagen oder Grundschulden auf einer Immobilie. Solange diese Fremdrechte nicht geklärt sind, wissen die Erben nicht, was ihnen tatsächlich frei zur Verfügung steht. Wir prüfen jede Position darauf und weisen bestehende Sicherungs- und Eigentumsrechte im Gutachten separat aus. So sehen Sie klar, welcher Teil des Nachlasses belastet ist und welcher Wert den Erben nach Abzug dieser Rechte verbleibt. Das schafft die belastbare Grundlage, um über Verwertung, Teilung oder Ablösung fundiert zu entscheiden. Damit vermeiden Sie böse Überraschungen im weiteren Verlauf.

Was kostet ein Gutachten?

Das Erstgespräch ist immer kostenlos und unverbindlich. Die Kosten eines Gutachtens richten sich danach, was im Nachlass steckt und wie umfangreich die Bewertung ausfällt. Ein einzelnes Objekt ist deutlich günstiger als ein kompletter Betrieb mit Maschinen, Fuhrpark und Betriebsausstattung. Entscheidend sind die Zahl der Positionen und der Aufwand vor Ort. Nach einer kurzen Vorbesprechung können wir Ihnen eine transparente Auskunft über die zu erwartenden Kosten geben. Und wenn Sie sich anschließend für die Nachlassverwertung entscheiden, fließt die bereits erstellte Bewertung direkt ein, sodass kein doppelter Aufwand entsteht.

Was, wenn sich die Erben uneinig sind?

Gerade dann hilft ein neutrales, fundiertes Gutachten. Es nimmt die Diskussion über den Wert aus der Emotion heraus und schafft eine objektive Grundlage, auf die sich alle Miterben verlassen können. Weil die Bewertung von einem unabhängigen, BDSF-geprüften Sachverständigen stammt, hat niemand das Gefühl, benachteiligt zu werden. Häufig lässt sich auf dieser Basis eine einvernehmliche Lösung deutlich leichter finden. Bleibt die Erbengemeinschaft dennoch zerstritten, dient das Gutachten als belastbare Grundlage für die weitere rechtliche Auseinandersetzung. Auf Wunsch übernehmen wir anschließend auch die neutrale Verwertung, sodass der Erlös fair und nachvollziehbar unter den Erben aufgeteilt werden kann.