Für Insolvenzverwalter & Kanzleien

Insolvenzmasse verwerten –
aus einer Hand.

Gutachten, Verwertung nach § 166 InsO und Abrechnung – ein Partner für das ganze Verfahren. Auf Wunsch mit anschließender Räumung, Logistik oder gesicherter Einlagerung. Schnell, rechtssicher dokumentiert, bundesweit.

Riegermann
GutachtenBewertung
Verwertung§166 InsO
Räumungbesenrein
Lagerungbei Bedarf
Abrechnungprüffähig
DIN ISO 9001 ZERTIFIZIERT

Geprüfte Qualität

DIN ISO 9001 - zertifizierte Prozessqualität.

Standardisierte, prüffähige Abläufe von der Bewertung bis zur Schlussabrechnung, seit 1979 in zweiter Generation und bundesweit im Einsatz.


Riegermann: Ihr Partner

Ihre Herausforderung. Unsere Lösung.

Im Verfahren zählt jeder Tag und jeder Euro. Wo Sie unter Druck stehen, nehmen wir Ihnen die Verwertung vollständig ab, rechtssicher und entlastend.

Druck zur Massemehrung


Bestmögliche Erlöse über Auktion

Online-Versteigerung kombiniert mit gezielten Vermarktungskampagnen für maximale Bieter-Reichweite. So erzielen wir marktgerechte Höchstpreise, nachvollziehbar dokumentiert zugunsten der Masse.

Statt Teilverwertung


Vom Fuhrpark bis zur Spezialmaschine

Wir verwerten Maschinen, Fuhrparks, Medizintechnik und komplette Betriebsausstattungen marktgerecht, auch Spezialgüter.

Verwertete Anlagegüter
Maschinen & Anlagen Fuhrpark & Nutzfahrzeuge Medizintechnik IT & Serverhardware Spezialmaschinen Betriebsausstattung
Eine Verwertung — vom einfachen Posten bis zum Spezialgerät.

Statt Massekosten und Vermieterdruck


Schnelle, besenreine Räumung

Die Mietfläche wird zügig frei, die Kosten sinken. Bei Vermieterdruck oder drohender Räumung lagern wir bewegliches Vermögen auf Wunsch gesichert ein.

Statt Haftungsrisiko


§166-konform & lückenlos dokumentiert

Freihändige Verwertung bei Besitz, prüffähige Einzelnachweise für jede Position. So sind Sie bei der ordnungsgemäßen Verwertung jederzeit auf der sicheren Seite.


Leistungsumfang

Alles aus einer Hand – vom Wert bis zur Räumung.

Eine Adresse, ein Ansprechpartner. Keine Schnittstellen zwischen Gutachter, Spedition, Auktionator und Räumungsfirma und damit keine Reibungsverluste in Ihrem Verfahren.

01 · Bewertung

Gerichtsfestes Wertgutachten als Verwertungsgrundlage

Ein BDSF-geprüfter Sachverständiger ermittelt je nach Verfahrenslage den Liquidations-, Verkehrs- oder Fortführungswert.

02 · Lagerung bei Bedarf

Eigene gesicherte Lagerflächen

Bei Vermieterdruck, drohender Räumung oder hoher Miete lagern wir bewegliches Vermögen versichert ein. Schweres Gerät und Maschinen verwerten wir dagegen meist direkt vor Ort, statt sie vorab umzuziehen.

03 · Verwertung

Freihändig (§159 InsO) oder per Online-Auktion

Internationale Bieter-Reichweite für marktgerechte Erlöse, ob Einzelobjekt, Paket oder Gesamtbestand.

04 · Räumung

Besenreine Übergabe der Betriebsstätte

Entsorgung nicht verwertbarer Reste inklusive. Die Fläche geht termingerecht an Vermieter oder Eigentümer zurück.

05 · Rechtelage

Aus- und Absonderungsrechte sauber abgegrenzt

Eigentumsvorbehalte und Sicherungsrechte separat ausgewiesen, freie Masse klar erkennbar.

06 · Dokumentation

Lückenlose Erlös- und Einzelnachweise

Revisionssichere Abrechnung als Grundlage für Ihre Schlussrechnung, nachvollziehbar bis zur einzelnen Position.

Riegermann
Ihr anerkanntes
Wertgutachten

Wertfeststellung

Erst der Wert – dann die Verwertung.

Ein belastbares Gutachten ist die Grundlage jeder rechtssicheren Verwertung und oft der erste Schritt im Verfahren. Wir erstellen es als eigenständige Leistung durch einen BDSF-geprüften Sachverständigen. Die anschließende Versteigerung übernimmt ein öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer, nahtlos und ohne zweiten Bewertungsdurchlauf.


Ablauf

Von der Bestellung bis zur Erlösauskehr.


Schritt 01

Anfrage & Erstbegehung


Optional

Wertgutachten


Schritt 02

Aufbereitung & Vermarktung


Schritt 03

Verwertung


Schritt 04

Erlösauskehr & Dokumentation


Verwerten lassen

Verwertungsmandat besprechen.

Schildern Sie kurz Verfahren, Objektlage und Fristen. Wir melden uns zeitnah mit dem nächsten Schritt.


Häufige Fragen

Was Verwalter häufig fragen.

Verwerten Sie auf Basis von § 159 InsO?

Ja. Wir übernehmen die freihändige Verwertung der Insolvenzmasse nach § 159 InsO, als Einzel-, Paket- oder Gesamtverwertung, je nach Verfahrenslage. Bewegliches Anlagevermögen, Maschinen, Fuhrparks oder komplette Betriebsausstattungen bringen wir wahlweise freihändig oder über unsere Online-Auktion mit internationaler Bieter-Reichweite zu marktgerechten Erlösen. Sind Gegenstände mit Absonderungsrechten belastet, verwerten wir auf Wunsch auch nach § 166 InsO und weisen die Erlöse getrennt aus. So erhalten Sie für jede Konstellation den passenden Verwertungsweg: rechtssicher, dokumentiert und zugunsten der Masse. Den konkreten Weg stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

Lagern Sie die Masse vor der Verwertung ein?

Nur wenn es wirtschaftlich sinnvoll ist. Bei Vermieterdruck, drohender Räumung oder hoher Miete holen wir bewegliches Vermögen zeitnah ab und lagern es auf eigener, gesicherter Fläche versichert ein. So stoppen Sie laufende Massekosten. Schweres Gerät, Maschinen oder ganze Produktionslinien verwerten wir dagegen meist direkt vor Ort, weil sich ein vorheriger Umzug logistisch und wirtschaftlich selten lohnt. Welcher Weg im Einzelfall günstiger für die Masse ist, klären wir vor der Übernahme gemeinsam mit Ihnen, inklusive einer kurzen Einschätzung von Aufwand, Kosten und Zeitschiene. Ziel ist immer der bestmögliche Erlös bei minimalen Massekosten.

Wie werden Aus- und Absonderungsrechte behandelt?

Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen und andere Sicherungsrechte weisen wir bei der Bestandsaufnahme separat aus und grenzen die freie Masse klar davon ab. Jede Position wird eindeutig zugeordnet, sodass Sie auf einen Blick erkennen, was zur freien Masse gehört und was mit Aus- oder Absonderungsrechten belastet ist. Bei absonderungsbelasteten beweglichen Sachen verwerten wir auf Wunsch nach § 166 InsO und weisen den erzielten Erlös gesondert aus. Diese saubere Trennung ist die Grundlage für Ihre weitere Bearbeitung und hält den Vorgang gegenüber Gläubigern und Gericht nachvollziehbar.

Übernehmen Sie auch die Räumung?

Ja. Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Räumung im Anschluss an die Verwertung, aus einer Hand und ohne separate Räumungsfirma. Nicht verwertbare Reste entsorgen wir auf Wunsch fachgerecht, sodass die Betriebsstätte besenrein und termingerecht an Vermieter oder Eigentümer zurückgeht. Gerade bei Vermieterdruck oder laufenden Mietkosten ist das entscheidend: Je schneller die Fläche frei ist, desto geringer die Massebelastung. Weil Bewertung, Verwertung und Räumung bei uns zusammenlaufen, gibt es keine Schnittstellen und keine Wartezeiten zwischen den Gewerken. Ein Ansprechpartner koordiniert den gesamten Ablauf bis zur besenreinen Übergabe.

Wie dokumentieren Sie die Erlöse?

Sie erhalten eine revisionssichere Abrechnung mit Einzelnachweis je Position, nachvollziehbar vom Zuschlag bis zur Erlösauskehr. Jeder Posten ist eindeutig zugeordnet, sodass sich der erzielte Erlös lückenlos belegen lässt und direkt in Ihre Schlussrechnung einfließen kann. Bei absonderungsbelasteten Gegenständen weisen wir die Erlöse getrennt aus, damit die Zuordnung zur freien bzw. belasteten Masse eindeutig bleibt. So haben Sie jederzeit eine belastbare, prüffähige Grundlage für das Gericht, die Gläubiger und Ihre eigene Aktenführung.