Gutachten & Wertermittlung

Werte erkennen.Für Nachfolge, Finanzierung und Verwertung.

Marktgerechte Gutachten für mobiles Anlagevermögen: Maschinen, Anlagen, Fuhrpark und Betriebsausstattung. Erstellt von einem BDSF-geprüften Sachverständigen und anerkannt bei Gerichten, Banken, Leasinggesellschaften, Versicherungen und Finanzämtern. Seit 1979.

Riegermann
Wertgutachten Nr. 2026-0428 · Seite 1/24
Vier anerkannte Wertarten
Fortführungswert Nachfolge Wert im fortgeführten Betrieb.
Verkehrswert Finanzierung Marktüblich erzielbarer Preis.
Zeitwert Versicherung Wert nach Alter, Zustand und Abnutzung.
Liquidationswert Verwertung Sofortwert bei zeitnaher Verwertung.

Zertifiziertes Wertgutachten – ermittelt durch einen BDSF-geprüften Sachverständigen.

Geprüft & anerkannt
Riegermann · BDSF-geprüfter Sachverständiger

Wertermittlung

Wann ein Gutachten den Unterschied macht.

Für Verkauf, Nachfolge, Finanzierung oder Steuer schafft eine fundierte Wertermittlung belastbare Entscheidungsgrundlagen für Banken, Investoren, Behörden und Finanzämter.

01

Vorbereitung einer Veräußerung

Belastbare Werte als Grundlage für Verkauf, Auktion oder die wirtschaftliche Verwertung von Vermögenswerten.

02

Unternehmensnachfolge

Nachvollziehbare Bewertungen für Übergaben, Verkäufe und die strukturierte Nachfolgeplanung im Unternehmen.

03

Finanzierung & Kredit

Fundierte Wertermittlungen als Entscheidungsgrundlage für Banken, Finanzierer und Investoren.

04

Versicherung

Objektive Bewertungen zur Dokumentation von Vermögenswerten und zur Regulierung von Schadensfällen.

05

Steuerliche Wertermittlung

Belastbare Werte für Schenkung, Erbschaft, Bilanzierung und steuerliche Fragestellungen.

Riegermann
Ihr anerkanntes
Wertgutachten

Leistungsumfang

Was unser Gutachten umfasst.

Vollständig, nachvollziehbar, revisionssicher – jede Position dokumentiert und begründet.

01 · Aufnahme

Exakte Bestandsaufnahme mit Bilddokumentation

Kennzeichnung aller Positionen nach Anlagegruppen, mit Foto- und Identifikationsdaten.

02 · Rechtelage

Zuordnung der Fremdrechte

Eigentumsvorbehalte und Sicherungsrechte separat ausgewiesen, freie Masse klar abgegrenzt.

03 · Methodik

Begründete Wahl des Bewertungsverfahrens

Einzelbewertung des mobilen Anlagevermögens nach Achenbach, unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und Gebrauchswertfaktor.

04 · Abgleich

Abgleich mit bestehender Anlagenliste

Vollständigkeitsprüfung gegen vorhandene Verzeichnisse. Differenzen werden dokumentiert.

05 · Übergabe

Gutachten in Papierform und digital

Revisionssichere Übergabe – gebunden, signiert und als geschützte PDF.

06 · Begleitung

Begleitung in Folgegesprächen

Mit Banken, Beratern, Steuerbehörden und Versicherern, auf Wunsch persönlich vor Ort.


Ablauf

In wenigen Schritten zum Gutachten.


Schritt 01

Erstberatung


Schritt 02

Besichtigung & Dokumentation


Schritt 03

Klärung von Fremdrechten


Schritt 04

Bewertung


Schritt 05

Präsentation


Werte ermitteln lassen

Jetzt Gutachten beauftragen.

Wenn nach dem Gutachten eine Verwertung folgen soll, setzen wir sie nahtlos um, ohne zweiten Bewertungsdurchlauf. Schildern Sie kurz Ihr Anliegen, wir melden uns zeitnah.


Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Was kostet ein Gutachten?

Die Kosten für ein Gutachten richten sich nach Umfang und Aufwand. Die Bewertung einer einzelnen Maschine liegt deutlich unter der einer kompletten Betriebs- und Geschäftsausstattung. Entscheidend sind die Zahl der Positionen und der Aufwand für die Vor-Ort-Aufnahme. Jedes Gutachten erstellen wir gerichtsfest, nachvollziehbar und zuverlässig. Nach einer kurzen, unverbindlichen Vorbesprechung legen wir Ihnen Umfang und die zu erwartenden Kosten transparent dar, sodass Sie schon vor der Beauftragung wissen, welche Leistung Sie bekommen und womit Sie rechnen können.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

In der Regel dauert die Erstellung eines Gutachtens 2–4 Wochen ab dem Vor-Ort-Termin. Das Tempo hängt von Umfang und Komplexität ab: Eine einzelne Anlage ist schneller bewertet als ein kompletter Maschinenpark mit mehreren hundert Positionen. Nach der Besichtigung folgen Wertermittlung, Abgleich mit vorhandenen Anlagenverzeichnissen und Dokumentation. Steht eine Frist im Raum, etwa bei Finanzierung, Nachfolge oder Verwertung, sind Eilbewertungen nach Absprache möglich. Sprechen Sie uns am besten frühzeitig auf Ihren Zeitrahmen an.

Welche Objekte werden bewertet?

Wir begutachten mobiles Anlagevermögen aller Art: Maschinen und Industrieanlagen, Fuhrparks und Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Spezialgeräte (etwa aus der Medizintechnik) sowie Schmuck und Wertgegenstände. Auch Immobilien bewerten und vermitteln wir, als eigenständige Leistung oder als Teil einer Gesamtbewertung. Als BDSF-geprüfter Sachverständiger für Maschinen und Anlagen decken wir Einzelobjekte ebenso ab wie die komplette Ausstattung eines Betriebs, vom einzelnen Gerät bis zum gesamten Anlagevermögen. Sie sind unsicher, ob Ihr Objekt dazugehört? Das klären wir im kurzen, unverbindlichen Erstgespräch.

Wird das Gutachten anerkannt?

Ja. Unsere Gutachten sind anerkannt bei Gerichten, Banken, Leasinggesellschaften, Versicherern und Steuerbehörden, also überall dort, wo eine belastbare, nachvollziehbare Wertermittlung gefordert ist. Erstellt werden sie von einem BDSF-geprüften Sachverständigen nach den Bewertungsgrundsätzen von Prof. Dr. Werner Achenbach, dem anerkannten Fachstandard für mobiles Anlagevermögen. Jede Position ist dokumentiert, jeder Wertansatz begründet und die Methodik offen nachvollziehbar. So hält das Gutachten auch einer Prüfung durch Dritte stand. Zusätzlich sind wir DIN ISO 9001 zertifiziert und über eine Vermögensschadensversicherung von 1 Mio. € abgesichert.

Welche Methode für welchen Anlass?

Wir bewerten nach der arithmetisch-degressiven Einzelbewertung nach den Grundsätzen von Prof. Dr. Achenbach und leiten daraus je nach Anlass den passenden Wertansatz ab. Maßstab ist der gemeine Wert (Verkehrswert), also der marktüblich erzielbare Preis. Daraus ergeben sich zwei Ansätze: der Fortführungswert, wenn der Betrieb weiterläuft (etwa bei Nachfolge oder Finanzierung), und der Liquidationswert, wenn Werte kurzfristig verwertet werden sollen. Hinzu kommt der Zeitwert, also der Wert nach Alter, Zustand und Abnutzung, etwa für Versicherungen, Schadensfälle oder Vermögensaufstellungen. Für Finanzierung oder Bilanzierung ist meist der Verkehrswert relevant, für eine geplante Verwertung der Liquidationswert. Welchen Ansatz wir wählen, begründen wir im Gutachten, gestützt auf anerkannte Marktdaten wie DAT, Schwacke und IFS.