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Wissenswertes und Infos rund um unsere Auktionen

Anworten auf die häufigsten Fragen

In dieser Übersicht erfahren Sie, wie Sie als Bieter an unseren Präsenz- und Onlineauktionen teilnehmen können und was dabei zu beachten ist.


1. Wie kann ich mich anmelden/registrieren?

  • Füllen Sie zur erstmaligen Registrierung und Erstellung eines Benutzerkontos einfach unser Registrierungsformular aus. Sobald Ihr Benutzerkonto erfolgreich angelegt ist, können Sie sich jederzeit über den „Anmelden”-Button oben rechts auf dieser Seite anmelden.

2. Kann ich meine Adresse/Rechnungsanschrift ändern?

  • Bitte achten Sie darauf, dass die von Ihnen angegebenen Daten immer aktuell sind. Diese Daten werden als Rechnungsanschrift genutzt. Eine nachträgliche Rechnungsänderung ist nicht mehr möglich.
  • Wichtig: Die Änderung muss vor Ablauf der Auktion erfolgen.
  • Eine Änderung der Adresse können Sie selbst vornehmen, indem Sie sich in Ihrem Kundenkonto anmelden. Hier können Sie unter „Einstellungen” alle Daten ändern.

3. Benötige ich einen Gewerbeschein zum Anmelden oder kann ich auch privat mitbieten?

  • Sie benötigen keinen Gewerbeschein, um bei uns mitzubieten. Sie können sich auch als Privatperson anmelden.
  • Bitte lesen Sie unsere Versteigerungsbedingungen und AGB gründlich durch, bevor Sie sich anmelden.

4. Wie und wo erfahre ich Termine für neue Auktionen?

  • Alle aktuellen Auktionen und die dazugehörigen Informationen wie Termine, Besichtigung, Abholung, Standort der Gegenstände etc. finden Sie auf unserer Website unter www.riegermann.de.
  • Um auf dem Laufenden zu bleiben, können Sie sich gerne für unseren Newsletter anmelden oder folgen Sie uns auf Facebook oder Maschinensucher.

5. Kann ich die Gegenstände vor der Auktion besichtigen?

  • Die Gegenstände können zum angegebenen Besichtigungstermin und nur in dem angegebenen Zeitraum besichtigt werden. Der Besichtigungstermin wird in den jeweiligen Auktionsdetails bekannt gegeben.
  • Wir empfehlen grundsätzlich, angebotene Besichtigungstermine wahrzunehmen, ob bei Auktionen oder Verkäufen.
  • Bei Verkäufen oder Nachverkäufen können Sie einen Besichtigungstermin mit uns vereinbaren.

6. Was ist der Startpreis/Aufrufpreis?

  • Der Startpreis/Aufrufpreis wird vom Auktionator festgelegt und auch als Mindestpreis in der jeweiligen Position angegeben. Die Aufrufpreise können Sie ab dem Start einer Online-Auktion auf unserer Website sehen, bei einer Präsenz-Auktion können Sie die Aufrufpreise in den ausliegenden Katalogen vor der Auktion sehen.

7. Was kommt an Aufgeld auf den von mir ersteigerten Artikel?

  • Das Aufgeld ist die Verkaufsprovision, die der Bieter beim Kauf eines Gegenstands zusätzlich bezahlen muss. Diese Provision liegt in der Regel bei 20 %, kann aber bei einzelnen Auktion variieren. In diesem Fall weisen wir darauf hin. Das Aufgeld und die ersteigerten Gegenstände sind mehrwertsteuerpflichtig und die MwSt. kann ausgewiesen werden, solange kein Vermerk in der jeweiligen Auktion steht. Standardmäßig zahlen Sie also auf Ihren ersteigerten Gegenstand ein Aufgeld in Höhe von 20 % zzgl. 19 % gesetzlicher MwSt. 

8. Was und wie wird versteigert?

  • Wir versteigern hauptsächlich im Namen des Auftraggebers gebrauchte Gegenstände. Diese werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung wie gesehen (bei der Besichtigung) versteigert/verkauft.
  • Nur die im Text beschriebenen Gegenstände werden versteigert, nicht alle Gegenstände, die auf den Bildern zu sehen sind.

9. Wer bekommt den Zuschlag?

  • Den Zuschlag bei einer Versteigerung oder im Nachverkauf bekommt grundsätzlich der Bieter mit dem höchsten Gebot.
  • Der Auktionator kann nach freiem Ermessen jedes Gebot ohne Angaben von Gründen zurückweisen und den Zuschlag verweigern.

10. Was ist eine Online- Versteigerung?

  • Bei einer Online-Versteigerung können Sie Ihr Höchstgebot direkt am PC abgeben.
  • Sie geben in der Positionsansicht den höchsten Betrag ein, den Sie für diesen Artikel bezahlen möchten. Ihr Maximalgebot kann von anderen Bietern nicht gesehen werden.
  • Unser Programm wird dann automatisch zu den vorgegebenen Bieterschritten bis zu dem von Ihnen angegebenen Maximalgebot mitbieten. Jedoch wird nur so viel geboten, wie nötig ist, dass Sie der Höchstbietende bleiben. Wenn Sie von einem anderen Bieter überboten werden oder Ihr Maximalgebot überboten wird, werden Sie per E-Mail benachrichtigt. So haben Sie die Möglichkeit, ein höheres Gebot einzugeben.  
  • Wird 1 Minute vor Gebotsende noch ein Gebot abgegeben, dann verlängert sich die jeweilige Position um 2 Minuten.
  • Wichtiger Hinweis zum Bieten: Mit der Bestätigung Ihres Gebots akzeptieren Sie unsere Versteigerungsbedingungen und Ihr Gebot ist bindend.
  • Unter „Mein Konto“ können Sie Ihre bisher abgegebenen Gebote und die erhaltenen Zuschläge nochmals ansehen.

11. Was ist eine Live-Auktion?

  • Eine Live-Auktion ist eine Präsenz-Auktion, bei der Sie live im Internet mitbieten können.
  • Um bei einer Live-Auktion teilzunehmen, müssen Sie sich unbedingt mind. 48 Stunden zuvor anmelden/registrieren. Nur so können Ihre Daten geprüft und Ihnen anschließend Ihre persönlichen Zugangsdaten für diese Auktion per Mail zugeschickt werden. Wenn Sie schon einmal an einer Live-Auktion teilgenommen haben, ist Ihre Bieternummer für Live-Auktionen unter „Mein Konto“ in Ihrem Benutzerprofil hinterlegt.
  • Wichtiger Hinweis: Für Live-Auktionen muss das Programm „Adobe Flash Player“ auf Ihrem PC installiert sein. Sie können diesen hier kostenlos herunterladen.

 12. Was ist eine Präsenz-Auktion? Und was muss ich zum Mitbieten vorlegen?

  • Eine Präsenz-Auktion ist eine Versteigerung vor Ort. Alle wichtigen Daten hierzu, z. B. Ort, Datum, Besichtigung etc., finden Sie online in der Auktionsübersicht.
  • Auch hier können schriftliche Gebote per Fax oder Mail bis 12 Uhr am Vortag entgegengenommen werden. Wir empfehlen, ein Maximalgebot abzugeben. Auch hier ist Ihr Gebot bindend und Sie akzeptieren mit der Abgabe des schriftlichen Gebots unsere Versteigerungsbedingungen.
  • Für die Präsenz-Auktion ist Folgendes mitzubringen :
  1. Personalausweis
  2. Visitenkarte
  3. Gewerbeschein (falls Sie Ihre Bieternummer auf eine Firma anlegen lassen wollen)
  4. Bargeld
  5. Bankbestätigter Scheck (Ansprechpartner und Telefonnummer Ihrer Bank)
  6. Umsatzsteuer-Identnummer (vom Finanzamt bestätigt)

13. Zahlung: Wann und wie bezahle ich meine Rechnung?

  • Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig.
  • Bei Online-Versteigerungen erhalten Sie die Rechnung nach der Auktion per Mail.
  • Bei Präsenzversteigerungen ist der Betrag sofort nach dem Zuschlag fällig und in bar oder per bankbestätigtem Scheck zu bezahlen.
  • Bei Zahlung per Scheck kann die Übergabe der Gegenstände erst stattfinden, wenn der Betrag vorbehaltlos auf unserem Konto gutgeschrieben wurde.
  • Bei Online-Versteigerungen können Sie die Rechnung bei der Abholung bar bezahlen oder vorab per Überweisung. Hierbei ist zu beachten, dass der Rechnungsbetrag spätestens bei der Abholung auf unserem Konto vorbehaltlos eingegangen sein muss.

14. EU bzw. Auslandskunde: Bekomme ich meine Rechnung ohne MwSt.?

  • Nach der Auktion bekommen Sie vorab eine Rechnung mit der gesetzlichen MwSt. Diese dient als Kaution, bis wir die Ausfuhrpapiere im Original von Ihnen bekommen.
  • Bei Vorlage der Original-Ausfuhrbestätigung bzw. Zollpapiere bekommen Sie die Mehrwertsteuer zurückerstattet und erhalten eine neue Rechnung ohne MwSt.
  • Die auf anfallende Handlingkosten gezahlte Mehrwertsteuer wird nicht zurückerstattet, da es sich hierbei um eine Dienstleistung in Deutschland handelt und nicht um einen auszuführenden Gegenstand.   
  • Hier können Sie die Vorlage „Ausfuhrbestätigung” für EU-Kunden herunterladen.

15. Abholung: Wie und wo muss ich die ersteigerten Gegenstände abholen?

  • Der von uns festgelegte Tag für die Abholung sowie der Standort der Gegenstände werden in der Übersicht der jeweiligen Auktion schon vorher bekannt gegeben und müssen unbedingt eingehalten werden.
  • Die von uns zugeteilte Uhrzeit für den Abholtermin mit Ihrer Rechnung als Anhang erhalten Sie im Anschluss an die Auktion per E-Mail.
  • Es gilt grundsätzlich, dass dieser Termin einzuhalten ist, um unnötige Wartezeiten, auch für andere Kunden, zu vermeiden.  
  • Für Demontage und Verladung sind Sie als Käufer selbst verantwortlich. Es sei denn, Sie haben bereits vor der Abholung eine Sondervereinbarung mit uns getroffen.
  • Die ersteigerten Gegenstände müssen grundsätzlich vor der Ausgabe bezahlt sein.
  • Achtung: Sollten Sie Ihre Abholzeiten nicht einhalten, können zusätzliche Kosten auf Sie zu kommen.

16. Kann ich für die Abholung eine Spedition beauftragen?

  • Ja, das ist möglich. Voraussetzung hierfür ist:
  1. Die Ware muss zum Zeitpunkt der Abholung komplett bezahlt sein.
  2. Sie müssen uns einen Tag vorab schriftliche den Namen der Spedition und eine Freigabe für die Ausgabe der Gegenstände zukommen lassen.
  • Die Verladung kann von uns gegen Kostenerstattung und nach vorheriger Absprache durchgeführt werden oder durch den von Ihnen beauftragten Mitarbeiter der Spedition.

17. Demontage: Wer übernimmt die Kosten für die Demontage?

  • Die Kosten für die Demontage, die Verladung und den Abtransport der ersteigerten Gegenstände trägt in jedem Fall der Käufer/Bieter selbst.

18. Ist ein Versand möglich?

  • Die Artikel werden grundsätzlich ab Standort versteigert und müssen vom Käufer dort abgeholt werden. Versand bieten wir daher nicht an.

19. Nachverkauf: Kann ich nach Ende der Auktion die nicht versteigerten Positionen noch kaufen?

  • Für die Gegenstände, die in der Auktion nicht versteigert wurden, können Sie uns innerhalt einer Woche noch schriftliche Gebote in Form von Fax oder E-Mail nachreichen. Es gilt auch hier, dass der Höchstbietende den Zuschlag erhält. Eine Nachverkaufsliste finden Sie in der Regel auf unserer Website unter Auktionsdetails. Sollte dies nicht der Fall sein, können wir Ihnen eine Liste per E-Mail zusenden.

20. Was sind Versteigerungsbedingungen?

  • Unsere Versteigerungsbedingungen regeln den Ablauf jeder Versteigerung verbindlich und sollten vor der Registrierung vorsorglich durchgelesen werden.
  • Bei einer Präsenz-Auktion werden die Versteigerungsbedingungen als Plakat zum Aushang gebracht.
  • Für Online-Auktionen gelten die im Internet hinterlegten Versteigerungsbedingungen. Diese finden Sie auch hier.

21. Steht ein Versteigerungskatalog zur Verfügung?

  • Der Versteigerungskatalog wird von uns am Start der Auktion veröffentlicht. Hier finden Sie alle Positionen mit den dazugehörigen Bildern, die bei der Auktion versteigert werden. Die Bilder wie auch die Beschreibung und weitere Angaben wie Maße, Zubehör etc. sind unverbindlich und stellen keine Äußerung über die Beschaffenheit dar. Besonders bei den Bildern ist zu beachten, dass nicht alles, was auf dem Bild zu sehen ist, zu der aufgeführten Position gehört, sondern nur die Gegenstände, die auch in der Beschreibung aufgeführt sind.

22. Haben Sie noch Fragen?
Wir sind gerne für Sie da. Schreiben Sie uns eine Nachricht übers Kontaktformular, eine E-Mail oder rufen Sie uns an unter +49 6704 93920.