Bei finanziellen Engpässen ist es hilfreich, Wertgegenstände in Bargeld umsetzen zu können. Hierfür steht Ihnen unser Pfandhaus zur Verfügung. Die Rahmenbedingungen sind einfach: Die Laufzeit für das Darlehen beträgt drei Monate. In dieser Zeit können Sie Ihr Eigentum wieder abholen und das Pfand gegen Rückzahlung des Kredits und der angefallenen Kosten einlösen. Nach Ablauf dieser Frist verbleibt ein weiterer Monat, um die Pfänder auszulösen oder die Laufzeit zu verlängern.
Wenn Sie Ihr Pfand nicht gegen vorherige Zahlung des Kredits und der angefallenen Kosten abholen, wird es ab dem vierten Monat öffentlich versteigert. Dazu kommt es jedoch meistens nicht: Rund 80 % unserer Kunden konnten ihr Eigentum vor Ablauf der dreimonatigen Frist wieder auslösen.
Für eine sichere finanzielle Planung brauchen Sie eine klare Kalkulationsbasis. Deshalb nachstehend die Kosten, die auf Sie zukommen:
Ein wichtiger Hinweis: Gemäß den Bedingungen der Pfandleihverordnung haftet nur das übergebene Pfand für den gewährten Kredit – nicht Sie als Kreditnehmer persönlich.
Ihre Wertgegenstände werden in unseren abgeschlossenen Hallen gesichert. Diese sind ausschließlich für unsere Mitarbeiter zugänglich und bieten so besten Schutz und absolute Diskretion.
Wir informieren Sie gern ausführlich über die Möglichkeiten, die Ihnen unser Pfandhaus bietet. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns:
Tel. + 49 6704 9392-0
info@riegermann.de